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Urteile: Justizministerin: Task Force für AfD-Verbotsverfahren

Katja Meier (Bündnis90/Die Grünen), Justizministerin von Sachsen, spricht auf einer Kabinetts-Pressekonferenz. Foto: Sebastian K




Sachsens Justizministerin Katja Meier hat nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Verdachtsfall-Beobachtung der AfD eine Task Force wie einst beim NPD-Verbotsverfahren gefordert. Die Entscheidung “stärkt unsere wehrhafte Demokratie, nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen”, sagte die Grünen-Politikerin am Montag in Dresden. Die Task Force solle mit der Materialsammlung für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren beauftragt werden und in einem Gutachten die Erfolgsaussichten des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bewerten. “Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen.”Laut dem nordrhein-westfälischen OVG hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision nicht zugelassen. Die AfD will dennoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen.



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Publish date : 2024-05-13 10:46:43

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